Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma UhlBrothers GmbH & Co. KG, Raiffeisenstraße 18, 74585 Rot am See


§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche zwischen der UhlBrothers GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Geschäfte über Lieferung, Dienstleistungen und/oder Montage von Photovoltaik-Anlagen („PV-Anlagen“). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, der UhlBrothers GmbH nicht ausdrücklich in Textform anerkennt, sind für die UhlBrothers GmbH unverbindlich, auch wenn die UhlBrothers GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Außendienstmitarbeiter oder Angestellte der UhlBrothers GmbH sind nicht berechtigt, Nebenabreden zu diesem Vertrag zu treffen.


§ 2 Vertragserklärungen, Vertragsinhalt

1. Angebote der UhlBrothers GmbH sind unverbindlich und freibleibend, sofern die UhlBrothers GmbH diese nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet hat.

2. Mit Bestellung der Ware oder Leistung erklärt der Kunde verbindlich sein Angebot. Nimmt die UhlBrothers GmbH dieses Angebot nicht innerhalb von drei Wochen nach dessen Zugang an, ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden. Die Annahme kann durch eine ausdrückliche Erklärung oder durch die Ausführung der Lieferung oder Leistung erfolgen.

3. Die angebotenen Produkte entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik. Als vereinbarte Beschaffenheit gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers. Die Zusendung unserer Preislisten, Kataloge, Prospekte Datenblätter usw. verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Abbildungen, angegebene Maße und Gewichte in unseren Katalogen und Prospekten sind immer nur als annähernd zu betrachten. Bei Irrtümern in Katalogen, Preislisten, Prospekten, Angeboten, Auftragszetteln, Rechnungen und sonstigen Erklärungen sind wir berechtigt, Richtigstellung und gegebenenfalls Nachbelastung und/oder Gutschrift ohne vorherige Benachrichtigung vorzunehmen.

4. Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften oder aufgrund besonderer Anforderungen des an dem vom Kunden gewünschten Installationsort örtlich zuständigen Stromnetz-/ bzw. Verteilnetzbetreibers erfolgen, sind zulässig.

5. Die UhlBrothers GmbH ist berechtigt Lieferungen und Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen. Vertragspartner bleibt in jedem Fall die UhlBrothers GmbH. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische oder mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von der UhlBrothers GmbH schriftlich bestätigt werden. Das zur Montage erforderliche Zubehör wird in ausreichender Menge mitgeliefert. Überzähliges Material ist Eigentum der UhlBrothers GmbH. Dies gilt nicht bei Lieferungen, die aufgrund einer Stücklistenbestellung oder eines Stücklisten Angebotes erfolgen. Kostenlose Nachlieferung von Zubehörmaterial erfolgt nur bei Einhaltung der Montageanweisungen und/oder bei Material-Abweichungen (Anzahl oder/und Qualität). Höhere Gewalt und insbesondere Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen können, sowie unverschuldete Unmöglichkeiten bei uns oder bei unseren Lieferanten, insbesondere Verkehr- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe oder Werkstoffmangel berechtigen uns, Lieferungen hinauszuschieben, ohne dass dem Besteller hieraus Ansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden.

6. Die UhlBrothers GmbH schuldet nicht die Klärung steuerlicher und rechtlicher Fragen.

7. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die baulichen und räumlichen Voraussetzungen für die Lieferung und/oder Montage der bestellten Produkte am Lieferort erfüllt sind. Die UhlBrothers GmbH übernimmt keine Prüfung und /oder Haftung für die statische Eignung des Untergrunds des Montageortes, wie z.B. eines Daches. Die Einholung etwaig erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen/Anzeigen bei den zuständigen Behörden sowie die Wahrnehmung aller beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur vorzunehmenden Mitteilungen obliegen dem Kunden, es sei denn es wurde anders vereinbart.
 

§ 3 Annahmeverzug und Selbstbelieferungsvorbehalt

1. Kommt der Kunde mit der Annahme einer von UhlBrothers GmbH zu erbringenden Lieferung oder Leistung in Annahmeverzug, so geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. Bei Annahmeverzug des Kunden ist die UhlBrothers GmbH nach Setzen einer angemessenen Nachfrist zudem berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und Schadensersatz zu verlangen.

2.  Für den Fall, dass es die UhlBrothers GmbH ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist, von seinem Lieferanten die Lieferung  der vereinbarten Ware in angemessener Zeit zu erhalten, können sich die UhlBrothers GmbH und der Kunde unter wechselseitigem Ausschluss aller Ansprüche durch Erklärung gegenüber dem Vertragspartner vom Vertrag lösen, wenn die UhlBrothers GmbH seinen Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zurück erstattet.

3. Im Fall eines Verzugs der UhlBrothers GmbH hat der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen.
 

§ 4 Zahlungsbedingungen

1. Die vertragliche Vergütung wird in Höhe von 10 % mit Vertragsabschluss fällig.

2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die UhlBrothers GmbH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder angemessene Sicherheitsleistung auszuführen, soweit nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, aus denen auf eine nicht nur unwesentliche Minderung der Kreditwürdigkeit des Kunden geschlossen werden kann. Nicht pünktliche und in vereinbarter Höhe geleistete Zahlungen können ab Zeitpunkt der Fälligkeit mit einem banküblichen Kontokorrentzinssatz von 10 % p. a. plus einer Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro nachträglich in Rechnung gestellt werden. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens (weil z. B. kein Skonto ausgenutzt werden konnte oder höhere Finanzierungskosten als 10% p. a. angefallen sind, ist möglich. - Sollten auf der Rechnung andere Sätze ausgewiesen sein, sind diese gültig.


§ 5 Montage der PV-Anlage, Genehmigungen

1. Soweit zur Erbringung der von Seiten der UhlBrothers GmbH geschuldeten Lieferungen und Leistungen erforderlich, gewährt der Kunde UhlBrothers GmbH und seinen Beauftragten den ungehinderten Zugang zu den Dachflächen und Gebäudeteilen wo die PV-Anlage und ihre Nebeneinrichtungen (Wechselrichter etc.) zu installieren sind.

2. Für Verzögerungen aufgrund von Beschränkungen/Behinderungen beim Zugang zum Installationsort ist nicht die UhlBrothers GmbH sondern der Kunde selbst verantwortlich. Sämtliche Fristen und Termine die für die Lieferungen und Leistungen von UhlBrothers GmbH maßgeblich sind, verlängern sich um den Zeitraum, in dem die UhlBrothers GmbH aufgrund von Montagebehinderungen in der Leistungserbringung beeinträchtigt war.
 

§ 6 Rücktritt vom Vertrag

1. Im Fall einer Kündigung oder eines Rücktritts vom Vertrag durch den Kunden vor Beendigung des Auftrags, ohne dass UhlBrothers GmbH dies zu vertreten hat, kann die UhlBrothers GmbH neben der anteiligen vertraglichen Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen  eine pauschale Abgeltung für die nicht mehr zu erbringenden Leistungen und Aufwendungen in Höhe von 20 % der dafür anteiligen vereinbarten Bruttovergütung verlangen. Es steht dem Kunden frei nachzuweisen, dass tatsächlich nur geringere oder gar keine Leistungen beziehungsweise Aufwendungen erbracht beziehungsweise entstanden sind. Nimmt der Käufer die Ware nicht ab oder kann die Lieferung aus sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, sind wir berechtigt, unter Befreiung von unserer Lieferverpflichtung eine Entschädigung in Höhe von 20 % des Auftragswertes zu verlangen

2. Absatz 1 gilt nicht, soweit zugunsten des Kunden ein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht nach § 3 Abs. 2 besteht.
 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Gelieferte und montierte Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von UhlBrothers GmbH.

2. Soweit die PV-Anlage während der Dauer des Eigentumsvorbehalts mit einem Gebäude oder Grundstück fest verbunden oder auf einem Grundstück eingebracht wird, so geschieht dies i.S.v. § 95 BGB lediglich zu einem vorübergehenden Zweck; dieser endet mit Beendigung des Eigentumsvorbehalts.

3. Der Kunde ist während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und der UhlBrothers GmbH unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware sowie von Beschädigungen uns /oder der Vernichtung der Ware zu unterrichten.
 

§ 8 Gewährleistung und Haftung

1. Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt zwei Jahre. Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht von der UhlBrothers GmbH Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht ob eine Neulieferung oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei die UhlBrothers GmbH nach eigenem Ermessen. Darüber hinaus hat die UhlBrothers GmbH das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuchs eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl in Bezug auf Art und Weise und innerhalb einer angemessenen Frist vorzunehmen. Erst wenn auch diese wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Die UhlBrothers GmbH ist auch berechtigt, Dritte mit der Nachbesserung zu beauftragen.

2. Gewährleistungsansprüche können vom Kunden nicht mehr geltend gemacht werden, wenn er Veränderungen an den Komponenten der PV-Anlage vorgenommen hat oder durch Dritte hat vornehmen lassen; es sei denn die UhlBrothers GmbH hat schriftlich zugestimmt oder der Kunde weist nach, dass die vom Kunden gemeldeten Mängel nicht auch auf vorgenommenen Änderungen zurück zu führen sind.

3. Für zusätzliche und unabhängig von den Gewährleistungsansprüchen gegen die UhlBrothers GmbH bestehende Herstellergarantien besteht keine Haftung von der UhlBrothers GmbH. Weiter wird für den Ertrag und für die Planung von Anlagen keine Haftung übernommen. - Die Garantiebedingungen der jeweiligen Artikel können jederzeit bei der UhlBrothers GmbH eingefordert werden. Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer von uns für Handelsware nicht, d.h. es gilt die Garantie des Herstellers bzw. Vorlieferanten.

4. Die Haftung von UhlBrothers GmbH ist, mit Ausnahme in den Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.  Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die UhlBrothers GmbH nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, die zur Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist.

5. Die Haftung ist dem Grunde nach beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Lieferung und/oder Montage des Vertragsgegenstandes gerechnet werden muss. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 Produkthaftungsgesetz). 

6. Wir haften nicht für Garantieansprüche, wenn Hersteller oder Lieferant nicht mehr belangbar sind.
 

§ 10 Sonstiges

1. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person oder hat der Kunden keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, so ist der Geschäftssitz von der UhlBrothers GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag direkt oder indirekt ergebenden Streitigkeiten.

2. der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.

3. Erfüllungsort ist Rot am See. Sofern der Käufer Vollkaufmann ist gilt als Gerichtsstand Langenburg als vereinbart. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Stand: 01.01.2017